AGB
Geschäftsbedingungen Bereich Catering
§1 Leistung: Die Metzgerei Geiger GmbH verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrags in sorgfältigerweise vorzugehen. Sie verpflichtet sich, einen Anlass zeitgereicht und in mängelfreiem Zustand durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt. Bei der Organisation von Anlässen betreut sie die nowendige Koordination der beteiligten Veranstalter und führt die Regie des Gesamtanlassens, sofern die mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Sämtliche Rechte an präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Abbildungen und Texten, stehen im geistigen Eigentum der Metzgerei Geiger GmbH. Deren Nutzung in welcher Form auch immer, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung gestattet.
§2 Preise: Alle genannten Preise gelten in Euro (€). Preisänderungen behalten wir uns vor. Alle bisher erschienenen Preise in Veröffentlichungen der Metzgerei Geiger GmbH, verlieren mit diesem Angebot ihre Gültigkeit. Die Mitarbeiterzeiten werden jeweils zu vollen Stunden abgerechnet.
§3 Auftragsannahme: Für die Durchführung des Caterings benötigen wir eine schriftliche Auftragsbestätigung von Ihnen. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
§4 Teilnehmerzahl: Der Auftraggeber verpflichtet sich, Metzgerei Geiger GmbH, die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung, wenn möglich schriftlich, mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken oder zusätzlichen Material sowie Mehraufwand können gesondert berechnet werden.
§5 Reklamation: Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware, beziehungsweise unmittelbar bei der Abholung, erfolgt. Der Umtausch von vom Auftraggeber falsch bestellter Waren ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 2 Tagen nach Entdeckung mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt die Metzgerei Geiger GmbH keine Haftung.
§6 Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen: Alle Gegenstände, die im Zusammenhang mit dem Catering-Service bereitgestellt werden, sind lediglich geliehen. Diese sind unmittelbar nach der Veranstaltung an uns zurückzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust von Equipment, welches im Zusammenhang mit Ihrer Veranstaltung steht, werden die Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise der Reparatur in Rechnung gestellt.
§7 Stornierung: Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar. Wird ein Auftrag dennoch innerhalb von 20 Tagen vor Veranstaltungsbeginn abgesagt, stellen wir unsere bereits entstandenen Kosten in Rechnung.
§8 Zahlung: Nach Auftragserteilung erhalten Sie eine Anzahlungsrechnung über 60% des Gesamtpreises. Diese Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Nach durchgeführter Leistung erhalten Sie eine detaillierte Rechnung abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung. Diese Schlussrechnung ist nach Erhalt innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Bei allen Aufträgen behält sich die Metzgerei Geiger GmbH das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Des Weiteren werden im Falle des Zahlungsverzuges Verzugszinsen erhoben.
§9 Beiziehung eines Dritten: Die Metzgerei Geiger GmbH ist berechtigt, falls notwendig, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch einen Dritten selbstständig vornehmen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen. Der Dritte muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage sein, den Auftrag auszuführen. Die Metzgerei Geiger GmbH verpflichtet sich in diesen Fällen zur sorgfältigen Auswahl und Instruktionen des Dritten.
§10 Schlussbestimmung: Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Nordheim. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Geschäftsbedingungen Bereich Events
§1 Leistung: Die Metzgerei Geiger GmbH verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrags in sorgfältiger Weise vorzugehen. Sie verpflichtet sich, einen Anlass zeitgereicht und in mängelfreiem Zustand durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt. Bei der Organisation von Anlässen betreut sie die notwendige Koordination der beteiligten Veranstalter und führt die Regie des Gesamten Anlasses, sofern die mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Sämtliche Rechte an präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Abbildungen und Texten, stehen im geistigen Eigentum der Metzgerei Geiger GmbH. Deren Nutzung in welcher Form auch immer, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung gestattet.
§2 Preise: Alle genannten Preise gelten in Euro (€) und sind verbindlich.
§3 Stornierung: Die Reservierung ist verbindlich und kann kostenlos bis zu 14 Tage vor dem Event storniert werden.Im Falle einer Corona Lockdown Verlängerung wird das Ticket automatisch storniert und es fallen keine Kosten an. Bei einer Stornierung bis zu sieben Tage vor dem Event fallen 50% der Ticketkosten an. Bei einer Stornierung in den letzten 48 Stunden fallen 100% der Kosten des Ticketkosten an.
§4 Zahlung: Wählen Sie eine der angebotenen Zahlungsarten aus, PayPal oder vor Ort Zahlung. Nach verbindlicher Buchung erhalten Sie eine Bestätigung an Ihre E‑Mail Adresse. Bei nicht erscheinen verfällt das Ticket ohne Erstattung.
§5 Beiziehung eines Dritten: Die Metzgerei Geiger GmbH ist berechtigt, falls notwendig, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch einen Dritten selbstständig vornehmen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen. Der Dritte muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage sein, den Auftrag auszuführen. Die Metzgerei Geiger GmbH verpflichtet sich in diesen Fällen zur sorgfältigen Auswahl und Instruktionen des Dritten.
§6 Schlussbestimmung: Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Nordheim. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.