AGB

Geschäfts­be­din­gun­gen Bereich Catering 

§1 Leis­tung: Die Metz­ge­rei Gei­ger GmbH ver­pflich­tet sich, bei der Aus­füh­rung des Auf­trags in sorg­fäl­ti­ger­wei­se vor­zu­ge­hen. Sie ver­pflich­tet sich, einen Anlass zeit­ge­reicht und in män­gel­frei­em Zustand durch­zu­füh­ren. Bei der Aus­wahl von Spei­sen und Geträn­ken wird Wert auf ein­wand­freie Qua­li­tät gelegt. Bei der Orga­ni­sa­ti­on von Anläs­sen betreut sie die nowen­di­ge Koor­di­na­ti­on der betei­lig­ten Ver­an­stal­ter und führt die Regie des Gesamt­an­las­sens, sofern die mit dem Auf­trag­ge­ber ver­ein­bart wur­de. Sämt­li­che Rech­te an prä­sen­tier­ten Ideen,  Vor­schlä­gen, Ent­wür­fen, Skiz­zen, Abbil­dun­gen und Tex­ten, ste­hen im geis­ti­gen Eigen­tum der Metz­ge­rei Gei­ger GmbH. Deren Nut­zung in wel­cher Form auch immer, ist nur mit aus­drück­li­cher Zustim­mung gestattet. 

§2 Prei­se: Alle genann­ten Prei­se gel­ten in Euro (€). Preis­än­de­run­gen behal­ten wir uns vor. Alle bis­her erschie­ne­nen Prei­se in Ver­öf­fent­li­chun­gen der Metz­ge­rei Gei­ger GmbH, ver­lie­ren mit die­sem Ange­bot ihre Gül­tig­keit. Die Mit­ar­bei­ter­zei­ten wer­den jeweils zu vol­len Stun­den abgerechnet.

§3 Auf­trags­an­nah­me: Für die Durch­füh­rung des Cate­rings benö­ti­gen wir eine schrift­li­che Auf­trags­be­stä­ti­gung von Ihnen. Bis zur Auf­trags­an­nah­me sind alle Ange­bo­te freibleibend. 

§4 Teil­neh­mer­zahl: Der Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet sich, Metz­ge­rei Gei­ger GmbH, die genaue Anzahl der Teil­neh­mer und die defi­ni­ti­ve Spei­sen- und Geträn­ke­aus­wahl bis spä­tes­tens 7 Werk­ta­ge vor der Ver­an­stal­tung, wenn mög­lich schrift­lich, mit­zu­tei­len. Die­se Anga­ben gel­ten als garan­tier­ter Ver­trags­in­halt und wer­den bei der End­ab­rech­nung ent­spre­chend berück­sich­tigt. Dar­über hin­aus­ge­hen­de Bestel­lun­gen von Spei­sen, Geträn­ken oder zusätz­li­chen Mate­ri­al sowie Mehr­auf­wand kön­nen geson­dert berech­net werden. 

§5 Rekla­ma­ti­on: Offen­sicht­li­che Män­gel kön­nen nur berück­sich­tigt wer­den, wenn die Bean­stan­dung unver­züg­lich nach Erhalt der Ware, bezie­hungs­wei­se unmit­tel­bar bei der Abho­lung, erfolgt. Der Umtausch von vom Auf­trag­ge­ber falsch bestell­ter Waren ist bei Lebens- und Genuss­mit­teln nicht mög­lich. Ver­deck­te Män­gel an gelie­fer­ten Waren (ver­derb­li­che Lebens­mit­tel) müs­sen uns unver­züg­lich, spä­tes­tens jedoch inner­halb 2 Tagen nach Ent­de­ckung mit­ge­teilt wer­den. Für unsach­ge­mä­ße Lage­rung durch den Auf­trag­ge­ber über­nimmt die Metz­ge­rei Gei­ger GmbH kei­ne Haftung. 

§6 Ver­lust oder Beschä­di­gung von Miet­ge­gen­stän­den: Alle Gegen­stän­de, die im Zusam­men­hang mit dem Cate­ring-Ser­vice bereit­ge­stellt wer­den, sind ledig­lich gelie­hen. Die­se sind unmit­tel­bar nach der Ver­an­stal­tung an uns zurück­zu­ge­ben. Bei Beschä­di­gung oder Ver­lust von Equip­ment, wel­ches im Zusam­men­hang mit Ihrer Ver­an­stal­tung steht,  wer­den die Kos­ten der Wie­der­be­schaf­fung bezie­hungs­wei­se der Repa­ra­tur in Rech­nung gestellt. 

§7 Stor­nie­rung: Der Ver­trag ist nur aus wich­ti­gem Grund künd­bar. Wird ein Auf­trag den­noch inner­halb von 20 Tagen vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn abge­sagt, stel­len wir unse­re bereits ent­stan­de­nen Kos­ten in Rechnung. 

§8 Zah­lung: Nach Auf­trags­er­tei­lung erhal­ten Sie eine Anzah­lungs­rech­nung über 60% des Gesamt­prei­ses. Die­se Rech­nung ist inner­halb von 10 Tagen zur Zah­lung fäl­lig. Nach durch­ge­führ­ter Leis­tung erhal­ten Sie eine detail­lier­te Rech­nung abzüg­lich der bereits geleis­te­ten Anzah­lung. Die­se Schluss­rech­nung ist nach Erhalt inner­halb von 10 Tagen zur Zah­lung fäl­lig. Bei allen Auf­trä­gen behält sich die Metz­ge­rei Gei­ger GmbH das Eigen­tums­recht an gelie­fer­ten Waren bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung des Kauf­prei­ses vor. Des Wei­te­ren wer­den im Fal­le des Zah­lungs­ver­zu­ges Ver­zugs­zin­sen erhoben. 

§9 Bei­zie­hung eines Drit­ten: Die Metz­ge­rei Gei­ger GmbH ist berech­tigt, falls not­wen­dig, die Erfül­lung der Ver­trags­ver­bind­lich­kei­ten durch einen Drit­ten selbst­stän­dig vor­neh­men zu las­sen oder einen Drit­ten bei­zu­zie­hen. Der Drit­te muss in glei­cher oder ähn­li­cher Wei­se in der Lage sein, den Auf­trag aus­zu­füh­ren. Die Metz­ge­rei Gei­ger GmbH ver­pflich­tet sich in die­sen Fäl­len zur sorg­fäl­ti­gen Aus­wahl und Instruk­tio­nen des Dritten. 

§10 Schluss­be­stim­mung: Ände­run­gen und Ergän­zun­gen des Ver­tra­ges, der Antrags­an­nah­me oder die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen sol­len in Text­form erfol­gen. Ein­sei­ti­ge Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen durch den Kun­den sind unwirk­sam. Erfül­lungs- und Zah­lungs­ort ist Nord­heim. Aus­schließ­li­cher Gerichts­stand ist Stutt­gart. Es gilt deut­sches Recht. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen für Ver­an­stal­tun­gen unwirk­sam oder nich­tig sein oder wer­den, so wird dadurch die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt. Im Übri­gen gel­ten die gesetz­li­chen Vorschriften.

 

 

Geschäfts­be­din­gun­gen Bereich Events 

§1 Leis­tung: Die Metz­ge­rei Gei­ger GmbH ver­pflich­tet sich, bei der Aus­füh­rung des Auf­trags in sorg­fäl­ti­ger Wei­se vor­zu­ge­hen. Sie ver­pflich­tet sich, einen Anlass zeit­ge­reicht und in män­gel­frei­em Zustand durch­zu­füh­ren. Bei der Aus­wahl von Spei­sen und Geträn­ken wird Wert auf ein­wand­freie Qua­li­tät gelegt. Bei der Orga­ni­sa­ti­on von Anläs­sen betreut sie die not­wen­di­ge Koor­di­na­ti­on der betei­lig­ten Ver­an­stal­ter und führt die Regie des Gesam­ten Anlas­ses, sofern die mit dem Auf­trag­ge­ber ver­ein­bart wur­de. Sämt­li­che Rech­te an prä­sen­tier­ten Ideen, Vor­schlä­gen, Ent­wür­fen, Skiz­zen, Abbil­dun­gen und Tex­ten, ste­hen im geis­ti­gen Eigen­tum der Metz­ge­rei Gei­ger GmbH. Deren Nut­zung in wel­cher Form auch immer, ist nur mit aus­drück­li­cher Zustim­mung gestattet. 

§2 Prei­se: Alle genann­ten Prei­se gel­ten in Euro (€) und sind verbindlich.

§3 Stor­nie­rung: Die Reser­vie­rung ist ver­bind­lich und kann kos­ten­los bis zu 14 Tage vor dem Event stor­niert werden.Im Fal­le einer Coro­na Lock­down Ver­län­ge­rung wird das Ticket auto­ma­tisch stor­niert und es fal­len kei­ne Kos­ten an. Bei einer Stor­nie­rung bis zu sie­ben Tage vor dem Event fal­len 50% der Ticket­kos­ten an. Bei einer Stor­nie­rung in den letz­ten 48 Stun­den fal­len 100% der Kos­ten des Ticket­kos­ten an.

§4 Zah­lung: Wäh­len Sie eine der ange­bo­te­nen Zah­lungs­ar­ten aus, Pay­Pal oder vor Ort Zah­lung. Nach ver­bind­li­cher Buchung erhal­ten Sie eine Bestä­ti­gung an Ihre E‑Mail Adres­se. Bei nicht erschei­nen ver­fällt das Ticket ohne Erstattung.

§5 Bei­zie­hung eines Drit­ten: Die Metz­ge­rei Gei­ger GmbH ist berech­tigt, falls not­wen­dig, die Erfül­lung der Ver­trags­ver­bind­lich­kei­ten durch einen Drit­ten selbst­stän­dig vor­neh­men zu las­sen oder einen Drit­ten bei­zu­zie­hen. Der Drit­te muss in glei­cher oder ähn­li­cher Wei­se in der Lage sein, den Auf­trag aus­zu­füh­ren. Die Metz­ge­rei Gei­ger GmbH ver­pflich­tet sich in die­sen Fäl­len zur sorg­fäl­ti­gen Aus­wahl und Instruk­tio­nen des Dritten. 

§6 Schluss­be­stim­mung: Ände­run­gen und Ergän­zun­gen des Ver­tra­ges, der Antrags­an­nah­me oder die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen sol­len in Text­form erfol­gen. Ein­sei­ti­ge Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen durch den Kun­den sind unwirk­sam. Erfül­lungs- und Zah­lungs­ort ist Nord­heim. Aus­schließ­li­cher Gerichts­stand ist Stutt­gart. Es gilt deut­sches Recht. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen für Ver­an­stal­tun­gen unwirk­sam oder nich­tig sein oder wer­den, so wird dadurch die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt. Im Übri­gen gel­ten die gesetz­li­chen Vorschriften.

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